Terms & Conditions Of Sale Line Image

In diesen Bedingungen bedeuten „wir“ und „uns“ und alle ähnlichen Begriffe Strickland MFG Limited.

1. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
{1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf oder die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch uns an den Kunden unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die der Kunde möglicherweise im Rahmen einer Bestellung anwendet , Auftragsbestätigung, Quittung oder ähnliches Dokument.
{2) Alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen gelten als Angebot des Kunden, Waren oder Dienstleistungen von uns gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.
{3) Die Annahme der Lieferung der von uns verkauften oder gelieferten Waren bzw. die Lieferung der Waren an uns bzw. die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen gilt jeweils als schlüssiger Beweis dafür Die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden.
{4) Jede angebliche Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen (einschließlich aller zwischen uns und dem Kunden vereinbarten besonderen Bedingungen oder Konditionen) hat keine Wirkung, es sei denn, eine solche Änderung oder Ergänzung wurde ausdrücklich schriftlich von einem unserer Direktoren genehmigt.
{5) Eine vom Kunden aufgegebene Bestellung gilt erst dann als von uns angenommen, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellen oder (falls früher) wir die Waren an den Kunden liefern oder die Dienstleistungen erbringen.
{6) Der Kunde muss sicherstellen, dass die Bedingungen seiner Bestellung und alle anwendbaren Bedingungen eingehalten werden
Spezifikation vollständig und korrekt sind.
{7) Die Abgabe eines Angebots erfolgt auf der Grundlage, dass kein Vertrag zustande kommt, bis wir dem Kunden eine Auftragsbestätigung zusenden oder (falls früher) wir die Waren an den Kunden liefern oder die Dienstleistungen erbringen. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig, sofern wir es nicht zuvor zurückgezogen haben.
{8) Von uns herausgegebene Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbung sowie etwaige Beschreibungen oder Anweisungen in Katalogen oder Broschüren sind nicht Vertragsbestandteil.

2. PREISE
{1) Die angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern, Abgaben oder Zölle.
{2) Sofern wir nichts anderes schriftlich vereinbart haben, sind alle Gebühren jeglicher Art im Zusammenhang mit der Beförderung, Abholung oder Lieferung von Waren sowie alle Steuern, Abgaben und Zölle vom Kunden zu tragen. Wenn nach dem Datum eines Angebots für uns ein Anstieg der Kosten für Arbeit (einschließlich Sozialversicherung oder andere Beiträge), Rohstoffe, Treibstoff, Strom, Transport oder von anderen hergestellte Waren auftritt, einschließlich eines solchen Anstiegs, der durch Schwankungen verursacht wird Wechselkursschwankungen hat der Kunde zusätzlich zu dem ursprünglich angebotenen oder vereinbarten Preis einen Betrag zu zahlen, der unserer Schätzung der erhöhten Kosten entspricht, die uns bei der Ausführung des betreffenden Auftrags zum tatsächlichen Ausführungsdatum entstehen.
(3)
{a) Die für Reparatur- oder Aufarbeitungsarbeiten angegebenen Preise und Vergütungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass die bei diesen Arbeiten entfernten Schrottteile in unser Eigentum übergehen.
{b) Wünscht der Kunde die Rückgabe solcher Schrottteile, muss dies vor Beginn der betreffenden Arbeiten schriftlich gemäß Ziffer 22 beantragt werden. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, den angebotenen bzw. vereinbarten Werkpreis um einen Betrag zu erhöhen, der den Wert des zurückzusendenden Teils nicht übersteigt.
{4) Sollten wir oder ein Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer ungeachtet einer solchen schriftlichen Aufforderung solche Schrottteile versehentlich zerstören, verlieren oder verlegt haben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, diesbezüglich keine Ansprüche gegen uns zu erheben.

3. ZAHLUNG DURCH DEN KUNDEN
{1) Die Zahlung für von uns verkaufte oder gelieferte Waren oder für von uns erbrachte Dienstleistungen erfolgt durch den Kunden gemäß diesen Bedingungen und etwaigen Anweisungen auf unseren Rechnungen.
{2) Der Preis für verkaufte Waren oder für von uns erbrachte Dienstleistungen wird mit dem Versand dieser Waren durch uns oder mit Abschluss dieser Dienstleistungen zahlbar, wobei die Zahlungsfrist von entscheidender Bedeutung ist.
{3) Die Standardzahlungsbedingungen für Kreditkonten betragen 30 Tage ab dem letzten Tag
der Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
{4) Zahlt der Kunde an uns zu zahlende Beträge nicht bis zum Fälligkeitsdatum, sind wir unbeschadet aller anderen uns zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe berechtigt:
{a) ab dem Datum, an dem die Zahlung fällig wird, bis zum Datum der Zahlung Zinsen in Höhe von 1 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der National Westminster Bank PLC zu erheben, und diese Zinsen fallen an dieser Satz sowohl nach als auch vor einem Urteil; Und
{b) die weitere Erfüllung jeglicher Verpflichtungen aus einer Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zurückzuhalten, bis alle unbezahlten Beträge samt Zinsen darauf vollständig bezahlt sind.
{5) Jeder Verweis in diesen Bedingungen auf Preise, Gebühren oder Beträge, die fällig, zahlbar oder sind
Zu unseren Leistungen gehören:
{a) alle Preise, Gebühren oder Beträge, die fällig, zahlbar oder geschuldet wären, wenn wir dem Kunden keine Gutschrift gewährt hätten; Und
{b) solche Preise, Gebühren oder Beträge, deren Nutzen von uns an einen Dritten abgetreten wurde.
{6) Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir die verfügbaren Mittel erhalten haben.
{7) Alle an uns zu zahlenden Beträge werden ungeachtet anderslautender Bestimmungen sofort mit Beendigung dieses Vertrages fällig.
{8) Alle im Rahmen dieser Vereinbarung an uns zu zahlenden Beträge sind in voller Höhe ohne Abzug oder Einbehaltung zu zahlen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, und der Kunde ist zu keinem Zeitpunkt berechtigt, Gutschriften, Aufrechnungen oder Gegenansprüche (wie auch immer sie entstehen) geltend zu machen ) gegen uns, um die vollständige oder teilweise Zurückhaltung der Zahlung eines solchen Betrags zu rechtfertigen.

4. LIEFERUNG
{1) Von uns genannte Fristen und Termine für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen sind lediglich Richtwerte.
{2) Wenn es zu Verzögerungen bei der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen kommt und diese Verzögerung durch Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Nichtverfügbarkeit von Teilen oder Rohstoffen oder Unterbrechungen der Transporteinrichtungen verursacht wird oder Treibstoff- oder Stromversorgungslieferungen oder aus anderen Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gelten diese Fristen oder Termine als um den Zeitraum der dadurch verursachten Verzögerung verlängert.
{3) Alle Bedingungen, Garantien und Bedingungen hinsichtlich der Zeit oder des Datums für die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch uns, unabhängig davon, ob dies gesetzlich, gewohnheitsrechtlich oder anderweitig vorgesehen ist, sind hiermit ausgeschlossen.
{4) Wir schließen hiermit jegliche Haftung für Verluste und Schäden jeglicher Art aus, die sich aus einer Verzögerung unsererseits bei der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, unabhängig davon, ob diese Haftung aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einem Delikt oder anderweitig resultiert und ob sie auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen ist ansonsten.
{5) Wenn der Kunde die Lieferung der Waren aus irgendeinem Grund nicht annimmt, wenn sie zur Lieferung bereit sind, oder wir nicht in der Lage sind, die Waren rechtzeitig zu liefern, weil der Kunde keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat:
{a) Das Risiko der Waren geht auf den Kunden über (einschließlich Verlusten oder Schäden, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht wurden);
{b) Die Ware gilt als geliefert; Und
{c) Wir können die Waren bis zur Lieferung lagern, woraufhin der Kunde für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung und Versicherung) haftet.

RISIKO
5. Die Gefahr der Ware liegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung beim Kunden.

EIGENTUM AN WAREN
6. Alle von uns an den Kunden verkauften oder gelieferten Waren bleiben unser alleiniges und uneingeschränktes Eigentum als rechtmäßiger und wirtschaftlicher Eigentümer, bis der Kunde Folgendes an uns bezahlt hat:
{1) der vereinbarte Preis für diese Waren; Und
{2) alle anderen Beträge, die der Kunde uns schuldet, unabhängig davon, ob sie sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns oder aus anderen Gründen ergeben.
7. (1) Wenn wir für den Kunden Arbeiten an Waren ausführen, die im Eigentum des Kunden stehen, geht das Eigentum an diesen Waren zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt auf uns als rechtmäßiger und wirtschaftlicher Eigentümer über Der Kunde hat an uns bezahlt:
{a) Die vereinbarten Gebühren für solche Arbeiten; Und
{b) Alle anderen Beträge, die der Kunde uns schuldet, unabhängig davon, ob sie sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns oder aus anderen rechtlichen Gründen ergeben


und das wirtschaftliche Eigentum an diesen Waren geht auf den Kunden zurück.
(2) Zahlt der Kunde uns etwaige Kosten für die von uns an der Ware durchgeführten Arbeiten oder sonstige vom Kunden an uns geschuldete Beträge nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, die Ware zu verkaufen und zu verkaufen Wir verwenden den Verkaufserlös zur Reduzierung oder Beseitigung dieser Gebühren und anderer Beträge, die der Kunde uns schuldet. Ein etwaiger darüber hinausgehender Erlös ist von uns an den Kunden auszuzahlen.
8. Bis das Eigentum an den von uns verkauften oder gelieferten Waren gemäß Ziffer 6 oben auf den Kunden übergeht:
(1) Der Kunde verwahrt diese Waren jeweils treuhänderisch als Verwahrer für uns; Und
(2) Der Kunde behält diese Waren;
(a) in seinem ausschließlichen Besitz; Und
(b) getrennt von seinen eigenen Gütern und den Gütern einer anderen Person; Und
(c) in einer Weise, die sie ohne weiteres als unsere Waren identifizieren lässt; Und
(3) Der Kunde hat diese Waren ordnungsgemäß zu lagern und zu schützen; Und
(4) Der Kunde hat diese Waren auf eigene Kosten zu unserer angemessenen Zufriedenheit gegen alle Risiken zu einem Wert zu versichern und versichert zu halten, der dem vollen Preis entspricht, den der Kunde für die Waren zu zahlen hat, und auf Verlangen von uns eine Kopie davon vorzulegen die Versicherungspolice für unsere Inspektion. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte werden alle uns vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar, wenn der Kunde die Waren nicht gemäß diesem Absatz versichert.


9. Wenn einer der folgenden Umstände eintritt, erlöschen alle Rechte des Kunden zum Besitz unserer Waren:
(1) im Falle einer Einzelperson oder eines Unternehmens, wenn er oder, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, ein Mitglied dieses Unternehmens:
(a) schließt mit einem seiner Gläubiger einen Vergleich zur Befriedigung seiner Schulden ab oder schlägt ihm einen Plan zur Regelung seiner Angelegenheiten vor;
(b) bei jedem Gericht eine einstweilige Verfügung gemäß Teil VIII des Insolvenzgesetzes von 1986 beantragt; (cl unterliegt einem Insolvenzantrag;
(d) nicht mehr lösungsmittelfähig ist.
(2) im Falle eines Unternehmens:
(a) bei einem Gericht ein Antrag auf Liquidation des Kunden oder eines anderen Unternehmens, das eine Holdinggesellschaft oder Tochtergesellschaft des Kunden ist, oder auf Erlass eines Verwaltungsbeschlusses in Bezug auf den Kunden oder ein solches Holdingunternehmen gestellt wird, oder Tochtergesellschaft;
(b) ein Beschluss zur freiwilligen Liquidation des Kunden gefasst wurde oder eine Einberufung einer Sitzung zur Erörterung eines solchen Beschlusses erfolgt ist;
(c) ein Vergleich zur Begleichung der Schulden des Kunden oder ein Plan zur Regelung der Angelegenheiten des Kunden vorgeschlagen oder getroffen wurde;
(d) ein Insolvenzverwalter oder Verwaltungsverwalter für das gesamte oder einen Teil des Eigentums des Kunden ernannt wird;
(el der Kunde ist nicht mehr zahlungsfähig.
(3) Etwaige vom Kunden an uns zu zahlende Beträge werden bei Fälligkeit nicht beglichen.

10. In jedem Fall, in dem das Recht des Kunden zum Besitz unserer Waren erlischt, sind wir zum Besitz unserer Waren berechtigt.
11. Soweit uns der Besitz unserer Waren zusteht, wird der Kunde auf unser Verlangen die Nutzung unserer Waren unverzüglich unterlassen.

12. Um sicherzustellen, dass der Kunde die Bestimmungen der Absätze (2) und (3) der Bedingung 8 einhält, und um in den Besitz unserer Waren zu gelangen, dürfen wir durch unsere Bediensteten oder Vertreter jedes Grundstück oder Gelände betreten Eigentum, Besitz oder Kontrolle des Kunden an dem Ort, an dem sich unsere Waren befinden oder bei dem ein begründeter Verdacht besteht, dass sie sich dort befinden, und das Recht hat, unsere Waren von diesem Grundstück oder Gelände zu entfernen.

13. Bis das Eigentum an allen von uns verkauften oder gelieferten Waren gemäß Ziffer 6 oben auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde unsere Waren nicht zum Verkauf anbieten, verkaufen oder dies zum Verkauf anbieten.

ALLGEMEINES Pfandrecht
14.
(1) Für den Fall, dass einer der in Ziffer 9 genannten Umstände eintritt, steht uns neben etwaigen sonstigen Pfandrechten, die uns gesetzlich oder nach diesen Bedingungen zustehen, ein allgemeines Pfandrecht zu alle in unserem Besitz befindlichen Waren, die entweder Eigentum des Kunden sind oder die vom Kunden mit ausdrücklicher oder stillschweigender Genehmigung des wahren Eigentümers in unseren Besitz gebracht wurden, für alle Beträge, die der Kunde uns unmittelbar nach einem solchen Konkurs oder einer solchen Insolvenz schuldet.
(2) Für den Fall, dass die vollständige Zahlung aller dieser Beträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt eines der im vorstehenden Absatz dieser Bedingungen genannten Umstände erfolgt, sind wir berechtigt, die von uns verkauften Waren zu verkaufen das allgemeine Pfandrecht zu erheben und den Verkaufserlös zur Herabsetzung oder Beseitigung dieser Beträge zu verwenden. Ein etwaiger darüber hinausgehender Erlös ist von uns an den Kunden auszuzahlen.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG WÄHREND DES TRANSPORTS
15. (1) Unbeschadet der Bestimmungen der nachstehenden Bedingung 17 hat der Kunde bei Lieferung an den Kunden diese unverzüglich zu untersuchen. Sollte es bei den gelieferten Waren zu Mängeln kommen oder die Waren beschädigt werden, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler oder einen anderen Mangel an zufriedenstellender Qualität zurückzuführen sind, hat uns der Kunde innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt telefonisch über einen solchen Mangel oder Schaden zu informieren Lieferung erfolgt und bestätigt diese Mitteilung gemäß den Bestimmungen der nachstehenden Bedingung 22 schriftlich innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung, wobei in jedem Fall die Zeit entscheidend ist.
(2) Erfolgt die Benachrichtigung und Bestätigung nicht gemäß Absatz (1) dieser Bedingung, ergeben sich folgende Konsequenzen:
(a) Es wird davon ausgegangen, dass wir dem Kunden die richtige Warenmenge geliefert haben;
(b) Haftung für Schäden, die durch Material- oder Verarbeitungsfehler oder andere Mängel verursacht wurden
mangelt es an zufriedenstellender Qualität, so gilt die Ware bei der Lieferung an den Kunden als unbeschädigt und ordnungsgemäß verpackt;
(c) Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Ware angenommen hat;
(d) Der Kunde erhebt keinen Anspruch gegen uns wegen eines solchen Mangels oder Schadens und stellt uns von allen Ansprüchen frei, die gegen uns infolge eines Anspruchs des Kunden gegen eine andere Person wegen eines solchen Mangels oder Schadens erhoben werden.
(3) Wenn Waren bei der Lieferung aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern oder einem anderen Mangel an zufriedenstellender Qualität beschädigt werden, gelten die Bestimmungen der nachstehenden Bedingung 17.

VERANTWORTUNG FÜR BERATUNG 16.
(1) Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Ratschläge, Anleitungen, Empfehlungen, Darstellungen oder anderen Erklärungen (in dieser Bedingung gemeinsam als „Erklärungen“ bezeichnet), die wir dem Kunden in Bezug auf die von uns verkauften oder gelieferten Waren geben oder geben oder als Angaben zu den von uns erbrachten Dienstleistungen oder zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit solchen Waren oder Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage, dass wir keine Verantwortung für die Genauigkeit oder Richtigkeit dieser Aussagen übernehmen. Allerdings schließt nichts in dieser Bedingung unsere Haftung für betrügerische Falschdarstellung aus oder beschränkt sie.
(2) Insbesondere und unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden stimmt der Kunde zu, dass er sich vor Abschluss dieser Vereinbarung ausschließlich auf seine eigenen Fähigkeiten und sein eigenes Urteilsvermögen verlassen hat, und zwar in Bezug auf:
(a) die Eignung der von uns verkauften Waren für einen bestimmten Zweck, für den sie von ihm benötigt werden; Und
(b) die richtige Auswahl, Montage und Einstellung von Teilen für seine Maschinen und Geräte; Und
(c) die korrekte Betriebs- und Wartungsmethode seiner Maschinen und Geräte, unter Ausschluss jeglichen Vertrauens auf unsere Aussagen in Bezug auf diese Angelegenheit.
(3) Der Kunde erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass wir ihm gegenüber nicht haften
sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Delikt oder auf andere Weise für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die durch das Vertrauen von ihm oder einer anderen Person auf unsere Aussagen oder unser Können und Urteilsvermögen verursacht wurden, unabhängig davon, ob solche Aussagen gemacht oder gemacht wurden oder ob dieses Können und Urteilsvermögen vorhanden war fahrlässig oder auf andere Weise ausgeübt werden. Zur Klarstellung: Der Verlust oder Schaden, für den der Kunde hiermit zustimmt, dass wir ihm gegenüber nicht haften, umfasst unter anderem alle wirtschaftlichen Verluste oder Schäden.

GARANTIE 17.
(1) Dieser Absatz gilt für alle von uns verkauften oder gelieferten Waren und Dienstleistungen mit Ausnahme von Bodenwerkzeugen. Die Verantwortung, die wir diesbezüglich übernehmen


Waren und Dienstleistungen bestehen darin, dass wir Folgendes kostenlos reparieren oder (nach unserem alleinigen Ermessen) ersetzen:
(a) alle von uns verkauften oder gelieferten Waren, die entweder aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern Mängel aufweisen oder aus anderen Gründen nicht von zufriedenstellender Qualität sind; Und
(b) von uns reparierte Waren, die infolge unserer fehlerhaften Reparaturarbeiten fehlerhaft sind.
{2) Die in Absatz (1) oben genannten Verantwortlichkeiten unterliegen den folgenden Bedingungen:
(al
(i) Wenn die Mängel bei einer angemessenen Untersuchung und Prüfung durch den Kunden nach Lieferung der mangelhaften Waren nicht erkennbar sind, werden wir über die Mängel entweder so bald wie möglich nach ihrem Erscheinen oder innerhalb von 90 Tagen nach Lieferung der mangelhaften Waren schriftlich informiert mangelhafte Ware, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt; oder
(ii) Wenn die Mängel bei einer angemessenen Inspektion und Prüfung durch den Kunden nach der Lieferung der mangelhaften Waren offensichtlich sind oder hätten erkennbar sein müssen, werden wir innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich über die Mängel gemäß Ziffer 22 unten informiert;
(iii) Es sei denn, in beiden Fällen wird die Benachrichtigungsfrist durch unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verlängert.
(b) Wir übernehmen keine Verantwortung für die in Absatz (1) oben genannten Mängel, wenn:
(i) Der Kunde wurde auf solche Mängel aufmerksam gemacht, bevor der entsprechende Vertrag über den Verkauf oder die Lieferung der mangelhaften Waren geschlossen wurde. oder
(ii) Der Kunde hat die Waren vor Abschluss der entsprechenden Vereinbarung untersucht und die Mängel hätten bei dieser Untersuchung offensichtlich sein müssen
(c) Auf unser Verlangen ist die mangelhafte Ware an uns zurückzusenden. Wir tragen die Kosten einer solchen Rücksendung bis zur Höhe der Kosten für die Rücksendung aus dem ursprünglichen Lieferland, jedoch nicht höher;
{d) Wenn wir dies verlangen, gewährt uns der Kunde Zugang zu jedem Ort, an dem sich die mangelhaften Waren befinden, um Inspektionen, Tests, Reparaturen oder Ersatzlieferungen durchzuführen, die wir für notwendig erachten.
(3) Wir haften nicht, wenn:
{Also der Kunde die Ware nach der Mängelrüge nicht weiterverwendet;
Ö,
{bl der Mangel entsteht, weil der Kunde entweder unsere Anweisungen oder die in der Branche geltenden normalen Standards hinsichtlich der Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren nicht befolgt hat; oder
(c) der Kunde ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornimmt.
(4) (a) Der Ausdruck „geschliffene Werkzeuge“ umfasst alle Schneidkanten, Endbohrer, Fräser, Seitenschneider, Spitzen, Adapter und Vollzähne

(5) Ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingung oder der obigen Bedingung 16 übernehmen wir die Haftung:
{a) für Tod oder Körperverletzung, die auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(bl
{6) (a) Die Verantwortung für die von uns verkauften oder gelieferten Waren und Dienstleistungen, die wir in den Absätzen (1) bis (4) dieser Bedingung übernehmen, umfasst die Gesamtheit unserer Haftung gegenüber dem Kunden in Bezug auf diese Waren und Dienstleistungen.
(bl Alle weiteren Bedingungen, Garantien und Bedingungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Lieferung solcher
Waren und Dienstleistungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig, sind hiermit ausgeschlossen.(c)Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Bedingung:
(i) Unsere Gesamthaftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder anderem, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung dieser Bedingungen ergibt, ist auf den Preis der von uns gelieferten Waren beschränkt an den Kunden im Rahmen der betreffenden Bestellung; Und
(ii) Wir haften gegenüber dem Kunden nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden oder
Schäden (sei es für entgangene Gewinne, Geschäftsverluste, Minderung des Firmenwerts oder aus anderen Gründen), Kosten, Ausgaben oder andere Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art (wie auch immer verursacht), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden ergeben gemäß diesen Bedingungen.

PATENTE USW.
18. Wenn von uns oder in unserem Namen Arbeiten gemäß den Anweisungen oder Spezifikationen des Kunden durchgeführt werden, gewährleistet der Kunde, dass die Ausführung dieser Arbeiten gemäß diesen Anweisungen oder Spezifikationen nicht dazu führt, dass wir Patente, Marken oder Handelsrechte verletzen Namen oder eingetragenes Design verletzen oder ein Urheberrecht oder Designrecht verletzen. Sollte es zu einem solchen Verstoß oder Verstoß kommen, stellt uns der Kunde von allen Verlusten, Schäden, Strafen, Kosten und Ausgaben frei, die uns infolge eines solchen Verstoßes oder Verstoßes haftbar gemacht werden könnten.

STORNIERUNG
19. Sobald eine Bestellung von uns angenommen wurde, hat der Kunde kein Recht, diese zu stornieren, außer mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, unterzeichnet von einem unserer Direktoren.

WAREN KÖNNEN NICHT ZURÜCKGEGEBEN WERDEN
20. Vorbehaltlich der vorstehenden Bedingung 17 können Waren nicht an uns zurückgegeben werden, es sei denn, wir haben zuvor schriftlich der Annahme ihrer Rückgabe zugestimmt.

UNTERVERGABE
21. Wir sind berechtigt, die Erfüllung eines Auftrags oder einer Vereinbarung oder die Erfüllung oder Ausführung eines Teils davon an Subunternehmer zu vergeben.

MITTEILUNGEN UND ANDERE KOMMUNIKATIONEN
22. Wenn der Kunde gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist, uns eine schriftliche Mitteilung zu machen oder anderweitig schriftlich mit uns zu kommunizieren, muss diese Mitteilung oder Mitteilung vom Kunden oder einer verantwortlichen Person in seinem Namen unterzeichnet und persönlich übergeben oder per Post verschickt werden per Fax oder per frankiertem Briefpost erster Klasse an die Niederlassung, die sich mit der betreffenden Transaktion befasst hat. Eine solche Mitteilung oder Mitteilung gilt erst dann als zugegangen, wenn sie tatsächlich bei uns eingegangen ist.

DEUTUNG
23. In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die ihnen unten zugewiesene Bedeutung:
- „Gesellschaft“ hat die gleiche Bedeutung wie in Abschnitt 735 des Companies Act 1985 und umfasst darüber hinaus jede Körperschaft;
- „Holdinggesellschaft“ und „Tochtergesellschaft“ haben die gleiche Bedeutung wie in den Abschnitten 736 und 736A des Companies Act 1985;
- „zufriedenstellende Qualität“ hat die gleiche Bedeutung wie in Abschnitt 14(2) des Sale of Goods Act 1979 (in der jeweils gültigen Fassung).

GESETZ
24. Diese Bedingungen und alle sie beinhaltenden Vereinbarungen unterliegen dem englischen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Der Kunde unterwirft sich dem
nicht ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte.

25. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem Gericht, einem Tribunal oder einer Verwaltungsbehörde der zuständigen Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise als rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht durchsetzbar oder unangemessen befunden werden, gilt dies im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit oder Nichtigkeit , Anfechtbarkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit gelten als trennbar und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der Rest dieser Bestimmung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

26. Unsere Rechte oder Rechtsmittel gemäß diesen Bedingungen gelten unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die uns möglicherweise zustehen.

27. Das Versäumnis oder die Verzögerung unsererseits bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf unsere Rechte aus diesen Bedingungen dar.

28. Ein etwaiger Verzicht unsererseits im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Bedingungen durch den Kunden gilt nicht als Verzicht im Hinblick auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Bestimmungen dieser Bedingungen.

29. Ein auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossener Vertrag kann aufgrund des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von keiner Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden.

Responsive Design
Strickland MFG Product Commitments Line Image
  • BUILT EN/ISO-Standards im Hinterkopf, um sicherzustellen, dass alle aktuellen und erwarteten Standards eingehalten werden, sofern zutreffend.

  • STRICKLAND- Produkte werden aus gehärtetem Stahl für Bodenkontakt- und Verschleißteile hergestellt, sodass sie auch in den schwierigsten Umgebungen eingesetzt werden können.

  • ENTWICKELT für die nahtlose Integration in alle wichtigen OEM-Spezifikationen. Modernste CAD-Software ermöglicht es uns, Produkte zu aktualisieren und so unser Produkt an die sich ständig weiterentwickelnden Maschinen unserer Kunden anzupassen.

  • Unsere Produkte wurden gezielt entwickelt und sind so konzipiert, dass sie bei allen Anwendungen die effektivsten Ergebnisse liefern und gleichzeitig benutzerfreundlich und einfach zu warten sind.

  • Das Strickland-Produktsortiment wurde sorgfältig getestet und ist für den Einsatz in einem breiten Spektrum von Branchen konzipiert. Eine sichere Arbeitsumgebung, unabhängig von der Anwendung, steht bei allen Konstruktionen im Vordergrund.

ISO QMS-Zertifizierung 2023

Line Image